Pflegedienst Strube

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Die persönliche Betreuung vor Ort liegt uns sehr am Herzen, deshalb nimmt sich das Pflegepersonal auch explizit ausreichend Zeit für Ihre individuelle Pflege.

Bei der Pflege zu Hause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch unseren ambulanten Pflegedienst oder durch unseren ambulanten Betreuungsdienst unterstützt werden.

Die Pflegekassen zahlen ihren Versicherten für den Einsatz von „Pflegediensten“ und „Betreuungsdiensten“ monatlich sogenannte Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst und unser Betreuungsdienst kann so Leistungen der Grundpflege, Leistungen im Haushalt und Betreuungsleistungen erbringen.

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Grundpflege nach SGB XI:
Unterstützung bei der Körperpflege  
Duschen / Baden  
An- und Auskleiden
Stoma- und Inkontinenzversorgung
PEG-Versorgung

Behandlungspflege nach SGB V:
Kompressionsverbände, Pütterverbände und ähnliche
Kompressionsstrümpfe, ATS
Wundversorgung  
Blutzuckerkontrolle
Injektionen und Richten von Injektionen
Medikamentengabe, Medikationsrichtung  
Enterale Ernährung  
Portversorgung
Drainagen, Überprüfen und Versorgen
Blutdruckmessung
Absaugen
Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
Blasenspülung
Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmübungsräumung
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Versorgung eines DK
Dekubitusbehandlung
Inhalation
Flüssigkeitsbilanzierung

Das plötzliche Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Viele Fragen und wenig Antworten der Krankenkassen und Pflegekassen und das in einer emotional angespannten Situation. Die Wenigsten sind darauf vorbereitet, spontan eine Pflege zu übernehmen. Die Organisation der Pflege und die Pflege selbst sind zwei äußerst umfangreiche Themen, in denen man sich als Angehöriger von heute auf morgen auskennen sollte.

Diese Situation stellt Sie als Angehöriger schnell unter großen Druck und ist in kurzer Zeit alleine nicht zu bewerkstelligen. Wir möchten genau in diesem Moment für Sie da sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Wir beraten und informieren Sie als besorgte pflegende Angehörige.

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Beratung zu Leistungen von Pflege (SGB XI) – und Krankenkassen (SGB V).

Unterstützung bei dem Einstufungsantrag, Höherstufungsantrag und bei dem Schriftverkehr mit den Pflege – und Krankenkassen.

Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI  

Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 zweimal im Jahr
Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 viermal im Jahr  

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir besuchen Sie sehr gern zu Hause in ihrem Haushalt. Buchen Sie heute Ihren Beratungstermin bei uns. Wir bieten Ihnen moderne Kommunikation an. Pflegeberatung vor Ort – Pflegebratung am Telefon – Pflegeberatung via Videotelefonie.
Fröhliche ältere Frau sitzt im Rollstuhl

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